Der Beweiswert von Privatgutachten zur Schuldfähigkeit und Massnahmenindikation
Plädoyer für die Abkehr von verbotenen Beweisregeln hin zur freien Beweiswürdigung
Privatgutachten haben in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht denselben Stellenwert wie amtliche Gutachten. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass diese Rechtsprechung auf einer verbotenen Beweisregel beruht. Der Beweiswert von Privatgutachten ist wie bei amtlichen Gutachten im Einzelfall anhand inhaltlicher Qualitätskriterien zu beurteilen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Prinzip der freien Beweiswürdigung
- 3. Beweiswert-Hierarchie bei Privatgutachten
- 3.1. Aktuelle Bundesgerichtspraxis
- 3.2. Faustregel anstelle der Beweiswertprüfung im Einzelfall
- 3.3. Angreifbarkeit der Qualitäts-Neutralitäts-Prämisse bei amtlichen Gutachten
- 3.3.1. Befunde zur Begutachtungsqualität
- 3.3.2. Befunde zu kognitiven Verzerrungen
- 3.4. Angreifbarkeit der Qualitätsmangel-Befangenheits-Prämisse bei Privatgutachten
- 3.4.1. Juristische Qualitätsanreize
- 3.4.2. Angreifbare Befangenheitsargumentation via Auftragsverhältnis
- 3.4.3. «Gutachtensshopping» und «opportunistische» Einreichung als irrelevante Faktoren
- 4. Das Ende der Beweismittel-Hierarchie bei Gutachten
- 5. Schlussbetrachtung
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