17. Januar 2017, Weblaw AG, Bern (Detailprogramm)
Im Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft. Alle EU-Mitgliedstaaten haben die 99 Artikel auf 88 Seiten unmittelbar anzuwenden. Auch Schweizer Unternehmen sind davon betroffen: Richtet sich ihr Angebot konkret an Kundinnen und Kunden in EU-Ländern, dann untersteht das Waren- oder Dienstleistungsangebot der Datenschutz-Grundverordnung. Das stellt Unternehmen vor grosse Herausforderungen: neue Informations- und Transparenzpflichten sind zu erfüllen und bei Verstössen muss mit hohen Geldbussen gerechnet werden.