Das haftpflichtrechtliche Invalideneinkommen: Kein Erwerbsschaden nach (keiner) Eingliederung vor (keiner) Rente?
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Autor/Autorin:
Rainer Deecke
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Kategorie: Podcasts
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Rechtsgebiete: Versicherungsrecht
- Zitiervorschlag: Rainer Deecke, Das haftpflichtrechtliche Invalideneinkommen: Kein Erwerbsschaden nach (keiner) Eingliederung vor (keiner) Rente?, in: Podcasts@Weblaw Das haftpflichtrechtliche Invalideneinkommen: Kein Erwerbsschaden nach (keiner) Eingliederung vor (keiner) Rente?
In der aussergerichtlichen Schadenregulierung stellen Haftpflichtversicherer oft auf das von der Invalidenversicherung errechnete hypothetische Einkommen ab. Allerdings wird in der Rechtsprechung und Lehre seit langer Zeit die Meinung vertreten, dass sich das haftpflichtrechtliche Invalideneinkommen vom sozialversicherungsrechtlichen stark unterscheidet. Im Sozialversicherungsrecht werden die Vergleichseinkommen stets unter Berücksichtigung der Fiktion des ausgeglichenen Arbeitsmarktes errechnet, welcher mit der tatsächlichen Arbeitsmarktlage nur wenig gemein hat. Eine strenge Praxis im Sozialversicherungsrecht und eine restriktive Versicherungsmedizin führen schliesslich dazu, dass heute immer mehr Personen keine oder nur geringe Sozialversicherungsleistungen erhalten. Sie gelten als «zu gesund» für die IV, aber «zu krank», um auf dem tatsächlichen Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Aus haftpflichtrechtlicher Optik stellt sich die Frage, wer für den durch Langzeitarbeitslosigkeit oder Aussteuerung verursachten Lohnausfall aufzukommen hat.